Sie kennen bestimmt diese Situation: Sie haben an Ihrer (Wunsch)Immobilie eine Verfärbung an der Wand oder einen Riss an der Fassade gesehen. Sie wissen zwar, dass es dort nicht hingehört aber Sie fragen sich: „Ist das schlimm ? Was kostet es, das weg zu machen ? Kann da noch mehr sein ?“
Sie sind in guter Gesellschaft, denn Bauschäden an Gebäuden verursachen bei Immobilieneigentümern wie Kaufinteressenten Ängste vor Wertverlusten und zusätzlichen Kosten. Gleiches gilt für (oft unentdeckte) Baumängel, die erst in Zukunft zu Bauschäden führen können.
Die am Häufigsten auftretenden Bauschäden sind Feuchtigkeitsschäden (bis hin zur Schimmelbildung), die sowohl im Nutzungsverhalten als auch in der Bauphysik ihre Ursachen haben können. Aber auch Rissbildungen sind nicht selten und können unterschiedlichste Ursachen und mehr oder weniger schlimme Folgen haben. Daneben gibt es natürlich noch eine Reihe anderer Schadensbilder.
Als im Raum Soest tätiger unabhängiger Immobiliensachverständiger und geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie) ist es im Rahmen der Immobilienbewertung meine Aufgabe, vorhandene Baumängel und bereits eingetretene Bauschäden bei der Objektbesichtigung zu erkennen, bezüglich ihrer möglichen Ursachen zu beurteilen und die voraussichtlichen Beseitigungskosten sowie den Werteinfluss zu kalkulieren.
Hierbei kommen neben dem gesunden Menschenverstand und der jahrelangen Erfahrung als Gutachter unterstützende Messverfahren zum Einsatz. Abschließend werden die Ergebnisse in einem individuellen und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wertgutachten dokumentiert und wertmäßig erfasst.
Sichern Sie Ihre Immobilieninvestition mit einem fachlich fundierten Gutachten vom unparteilichen Experten ab und gehen Sie auf Nummer sicher !
Wir erstellen individuelle Wertgutachten für unsere Kunden im Kreis Soest, Arnsberg, Lippstadt, Warstein, Erwitte und Umgebung. Nutzen Sie unsere vielschichtigen Angebote zur Immobilienbewertung im Rahmen der Kaufbegleitung oder Verkaufsbegleitung sowie für steuerliche Zwecke oder bei Ehescheidungen.