Energieausweis – jetzt beantragen

Bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie sieht der Gesetzgeber die Vorlage eines Gebäudeenergieausweises durch den jeweiligen Eigentümer vor. Der Energieausweis soll Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes (Primärenergiebedarf, Wärmeverlust) geben und diesbezüglich die Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude miteinander ermöglichen. Darüber hinaus sollen im Energieausweis energetisch wirksame Modernisierungen für das betreffende Gebäude empfohlen werden. Der Energieausweis kann auf der Basis vergangener Verbrauchswerte (z.B. anhand von Nebenkostenabrechnungen) als Verbrauchsausweis oder anhand der Gebäudesubstanz- und Technik als Bedarfsausweis erstellt werden. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellung und darf nur von zertifizierten Ausstellungsberechtigten angefertigt werden. Wir beraten Sie gern zu den für Sie wichtigen Aspekten des Energieausweises und beschaffen diesen auf Wunsch innerhalb von 48 Stunden für einen angemessenen Preis vom zertifizierten Energieberater. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Besichtigung !